Gesetzlich versichert
Für gesetzlich Versicherte werden alle anfallenden Kosten der Behandlung von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Ich bin approbiert, im Arztregister eingetragen und verfüge über eine Kassenzulassung. Die Kosten sind in den meisten Fällen abgedeckt. Hier ein Überblick.
Für gesetzlich Versicherte werden alle anfallenden Kosten der Behandlung von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder eine kurze Rückfrage bei Ihrer Kasse schafft Klarheit. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kostenübernahme durch die Beihilfestelle verläuft in der Regel im Rahmen der allgemeinen Antragsformalitäten problemlos.
Zur Kostenübernahme oder Abrechnung berate ich Sie gerne persönlich. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir.
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